Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist ein Kerngebiet des Wirtschaftsrechts, da die verschiedenen Gebiete oft fließend ineinander übergehen sind jahrelange Erfahrung und fundierte Kenntnisse zwingend notwendig für eine seriöse und kompetente Rechtsberatung.

Daher ist von der Gründung einer Gesellschaft über die Gestaltung von Geschäftsführerverträgen bis hin zur Schlichtung von Streitigkeiten unter Gesellschaftern, ein Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht ein unverzichtbarer Begleiter und Berater für jeden Unternehmer und in jedem Unternehmen. Die Wahl der richtigen Rechtsform kann helfen, manche Klippe zu umfahren oder zumindest, Risiken zu verringern.

Deshalb beraten wir unsere Mandanten von der Gründung eines Geschäfts bis hin zu einer eventuellen Veräußerung des Geschäftsbetriebes. Wir erstellen Gesellschaftsverträge und Beschlüsse. Zu unserem Tätigkeitsfeld gehören Unternehmensverkäufe genauso wie Beteiligungsverträge, insbesondere auch im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungen. Bei Streitigkeiten vertreten wir unsere Mandanten sowohl bei der Geltendmachung von Ansprüchen zwischen Gesellschaftern, Gesellschaftern und der Gesellschaft als auch der Gesellschaft mit Dritten.

Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten auch in allen Fragen rund um die Unternehmensnachfolge – von der Erstellung einer Generallvollmacht bis zu umfassenden Nachfolgeregelungen.

Sofern erforderlich, arbeiten wir auch eng mit Kooperationspartnern zusammen, um jeweils das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.